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Mittwoch, 24. Oktober 2012, 10:58

Wildunfall: Was tun? Wenn Bambi zum Gegner wird

Der Zusammenstoß mit einem Wildtier ist nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die zweithäufigste Kfz-Schadensursache.
Jährlich werden zwischen 200.000 und 250.000 Wildunfälle verzeichnet.


Wissenswertes zu Wildunfällen

Als Wildunfall zählt nur, wenn das Fahrzeug beschädigt wird. Die durchschnittliche Schadenshöhe am Pkw beträgt dabei rund 2.000 Euro.
Im Jahr 2011 starben 20 Menschen und etwa eine halbe Million Tiere bei Unfällen mit Tieren auf deutschen Straßen.
Immer wieder sind es die gleichen Fragen: Wer zahlt bei einem Wildunfall? Reicht mein Versicherungsschutz?
Gibt es eine Meldepflicht? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.


Wer zahlt bei einem Wildunfall?

Für den Wildunfall ist nach Angaben der Huk-Coburg immer die Teilkaskoversicherung zuständig. Das gilt auch, wenn eine Vollkaso besteht.
Deshalb hat ein Wildunfall auch keine Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko-Versicherung.
Achtung: Viele Teilkasko-Versicherungen schließen nur Haarwild ein. Nach § 2 Bundesjagdgesetz umfasst dies beispielsweise Hasen,
Rehe und Wildschweine; nicht aber Haustiere wie Hunde und Kühe (hier haftet der Eigentümer), oder Vögel.
Manche Versicherungen beschränken ihre Haftung, wenn das Fahrzeug nicht repariert wird – auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Zudem wird die Selbstbeteiligung gemäß Versicherungsvertrag von der Erstattungssumme abgezogen.
ADAC-Mitglieder bekommen vom Club bis zu 300 Euro erstattet, wenn die Versicherung den Schaden nicht abdeckt oder eine Selbstbeteiligung vorliegt.
Dies gilt auch, wenn der Pkw nur per Haftpflicht versichert ist.





Meldepflicht bei Wildunfällen

Für Wildunfälle besteht eine Meldepflicht beim zuständigen Wildhüter, Jagdaufseher oder Jagdpächter.
Das kann beim Zuständigen, oder bei der Polizei erfolgen.
Das Mitnehmen von totem Wild erfüllt den Tatbestand der Wilderei.
Bei einem Unfall sollte der Warnblinker eingeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden.
Das Tier sollte nicht berührt werden; dies übernehmen die Beamten. Sie stellen auch eine Bescheinigung für die Versicherung aus.
Bitte nie selbst ausprobieren, ob ein angefahrenes Wildschwein noch lebt. Das kann böse enden. Und zwar nicht nur für das Tier.
Achtung: Auch wenn ein Tier nur angefahren wurde und wieder verschwindet,
ist die Polizei zu informieren. In solchen Fällen muss der Jäger das verletzte Tier suchen und ihm den Gnadenschuss geben.
Nicht immer gedeckt: Schäden durch Vögel




Wildunfälle vermeiden

Es gibt rund 30.000 Wildwechsel-Warnschilder in Deutschland, und diese stehen da, wo man sie erwartet: Auf Straßen an Wäldern und Feldern.
Dort ist es besonders in der Morgen- und Abenddämmerung heikel, also von 5.00 bis 7.00 Uhr und von 20.00 bis 23.00 Uhr.
Ab 80 km/h kann ein Zusammenstoß mit einem Reh für Menschen lebensgefährlich werden. Insbesondere Rehe und Wildschweine überqueren Straßen oft in der Gruppe.
Wenn vor dem Auto ein Tier zu sehen ist, sollte auf jeden Fall abgebremst werden. Aber bitte nur dann voll in die Eisen, wenn ein Zusammenprall unvermeidlich ist.
Auf keinen Fall ausweichen; stattdessen abblenden und hupen.


Unfall nach Ausweichen

Entsteht durch das Ausweichen ein Unfallschaden, zahlt die Teilkasko nur, wenn das Ausweichen nachweislich erforderlich war,
um einen größeren Schaden zu verhindern. Gemäß aktueller Rechtsprechung muss der Fahrer dafür den Zusammenprall mit einem Wildschwein,
Reh oder Hirsch vermieden haben. Eine Vollkasko-Versicherung zahlt auch, wenn das nicht der Fall war – solange der Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.



(Grafik: MOTOR-TALK; Fotos: DAPD)
Quelle: MOTOR-TALK, Huk Coburg, dapd, ADAC, wikipedia, GDV
»remo« hat folgende Bilder angehängt:
  • 205659594-h333.jpg
  • infografik-wildunfaelle-1197101878762087894.jpg

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