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Montag, 25. April 2016, 17:15

Ein-Prozent-Regel bei gebrauchten Dienstwagen zulässig? - Verfahren am Bundesfinanzhof

(Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!) Berlin - Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Dabei kommt entweder die Fahrtenbuchmethode oder die 1-Prozent-Regelung zur Anwendung. "Die Anforderungen der Finanzämter an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch sind hoch, und das Führen eines Fahrtenbuchs ist sehr aufwändig", erläutert Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin.
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