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Freitag, 10. Februar 2017, 17:57

Keine Mithaftung bei Kollision mit Einbiegendem - Rechts vor links auf schmalen Straßen

(Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!) Saarbrücken - Kleine Straßen mit parkenden Autos sind eine besondere Herausforderung für Autofahrer. Unter Umständen müssen sie die Verkehrsregeln flexibel auslegen - und in der Mitte der Fahrbahn fahren. Doch wer haftet, wenn es dann zum Zusammenstoß mit einem einbiegenden Fahrzeug kommt? Das Landgericht Saarbrücken entschied jetzt: Allein der Einbiegende muss für Schäden haften.



Im verhand...


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