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..sowie Artikel 110 Abschnitt 4Zitat
j.357 nicht blendende weisse Lichter, die bei geöffneten Türen den unmittelbaren Einstiegsbereich beleuchten.
Was noch dazu kommt: Der nachträgliche Einbau der Umfeldbeleuchtung ist verboten, es sei denn, du koppelst diese mit der Untertürbeleuchtung damit Artikel 110 Abschnitt 1 Absatz j. eingehalten wird.........sche*** Gesetze...Zitat
4 Alle weiteren, aussen am Fahrzeug angebrachten oder nach aussen gerichteten Beleuchtungsvorrichtungen, insbesondere Suchlampen und Weitstrahler, sind untersagt.
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