joo... bei der Umfeldbeleuchtung leuchtet der Boden bereits, sobald du das Auto aufschliesst, bei der Untertürbeleuchtung leuchtets erst, sobald du die Türe aufmachst.
Ich hab dies auch beim STVA angefragt gehabt, genau wegen der roten Farbe. Nur die Farbe ROT ist bei der Umfeldbeleuchtung verboten, dies geht unter den Punkt auf Artikel 110 Abschnitt 1 Absatz j.
j.357 nicht blendende weisse Lichter, die bei geöffneten Türen den unmittelbaren Einstiegsbereich beleuchten.
..sowie Artikel 110 Abschnitt 4
4 Alle weiteren, aussen am Fahrzeug angebrachten oder nach aussen gerichteten Beleuchtungsvorrichtungen, insbesondere Suchlampen und Weitstrahler, sind untersagt.
Was noch dazu kommt: Der nachträgliche Einbau der Umfeldbeleuchtung ist verboten, es sei denn, du koppelst diese mit der Untertürbeleuchtung damit Artikel 110 Abschnitt 1 Absatz j. eingehalten wird.........sche*** Gesetze...