(Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!) Stuttgart - Wer an einen Unfallort kommt, ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Andernfalls machen sich Verkehrsteilnehmer unter Umständen strafbar, warnt der Auto Club Europa (ACE). Unterlassene Hilfeleistung kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Solange der Helfer bestmögliche Arbeit leistet, braucht er keine Angst vor Schadenersatzforde...
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