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Montag, 16. November 2015, 17:36

Falschparker müssen Leerfahrt von Abschleppwagen bezahlen - Abschleppen kann auch ohne Beförderung kosten

(Dieser Begriff wurde für Gäste und nicht aktivierte Benutzer ausgeblendet. Um ihn doch lesen zu können solltest Du dich registrieren!) Stuttgart - Wenn Autofahrer längere Zeit im Halteverbot gestanden haben, kann das teuer werden. Das gilt ab dem Moment, in dem ein Abschleppwagen angefordert wurde. Denn selbst für die Leerfahrt wird der Parksünder zur Kasse gebeten. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin.



"In dem Fall gilt das Verursacherprinzip", sagt Hannes Krämer, Rechtsexperte des ACE. Der Parksünder muss die Koste...


Zum Artikel | Übersicht Recht



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